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Pickerl-Überprüfung

Die nächste Pickerl-Überprüfung steht an und sie sind auf der Suche nach einer autorisierten KFZ-Werkstatt? Bei Auto & Bike Boandl sind Sie genau richtig:

  • Überprüfung von Fahrzeugen aller Marken
  • schnelle Termin­vergabe
  • fairer Preis
  • geschulte und autorisierte Mitarbeiter
  • persönliche Beratung
  • rasche Abwicklung

Doch was ist die § 57a-Überprüfung überhaupt? In welchen Abständen muss die Pickerl-Überprüfung durchgeführt werden? Gibt es eine Toleranzfrist? Was wird überprüft? Welche Unterlagen benötigen Sie? Hier finden Sie alle Antworten.

§57a Überprüfung

WAS IST DIE § 57A-ÜBERPRÜFUNG?

Die § 57a-Überprüfung, umgangssprachlich Pickerl, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Kfz und bestimmten Anhängern. Dabei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Betriebs­sicherheit sowie Umwelt­verträglich­keit geprüft. Nach der Begutachtung wird Ihnen ein schriftliches Gutachten ausgehändigt und eine Begutachtungs­plakette an der Windschutz­scheibe befestigt. Die § 57a-Überprüfung darf nur von autorisierten Einrichtungen durchgeführt werden – die Auto Bike & Boandl ist eine dieser Einrichtungen in Eltendorf.

WANN IST DAS NÄCHSTE PICKERL FÄLLIG?

Bei der § 57a-Begutachtung gilt die 3-2-1-Regel. Das bedeutet, dass die Pickerl-Überprüfung nach folgenden Zeiträumen fällig ist:

  • bei Neuwagen drei Jahre nach der Erst­anmeldung
  • die zweite Überprüfung nach zwei weiteren Jahren
  • anschließend jährlich
  • Tipp: Auf dem Pickerl auf Ihrer Windschutz­scheibe sind Jahr und Monat der nächsten fälligen Pickerl-Überprüfung eingestanzt.

WIE LANGE DARF MAN DAS PICKERL ÜBERZIEHEN?

Grundsätzlich darf die Pickerl-Frist um 4 Monate überzogen werden. Diese Toleranzfrist gilt jedoch nur für privat genutzte PKW. Doch Achtung: Die Frist gilt nur in Österreich – sollten Sie also ins Ausland fahren, muss die Pickerl-Überprüfung fristgerecht durchgeführt werden.

Bei abgelaufenem Pickerl drohen in Österreich Strafen von bis zu 5.000 €.

Übrigens: Die Pickerl-Überprüfung darf höchstens einen Monat vorgezogen werden.

WAS WIRD ÜBERPRÜFT?

Folgende Positionen werden im Rahmen der § 57a-Überprüfung kontrolliert:

  • Bremsen und Bremsanlagen
  • Lenk­vorrichtung und Lenkrad
  • Sicht­verhältnisse (Scheiben, Spiegel, Defroster, …)
  • Leuchten, Rückstrahler und weitere elektrische Anlagen
  • Räder, Reifen, Aufhängungen und Achsen
  • Fahrgestell
  • Motor
  • Ausstattung (Sicherheits­gurte, Airbag, …)
  • Umwelt­belastung

Darüber hinaus wird eine Identifikation des Fahrzeugs vorgenommen. Für Fahrzeuge, die der Personen­beförderung dienen, gibt es noch weitere Prüfpunkte.

WELCHE UNTERLAGEN BRAUCHEN SIE FÜR DAS PICKERL?

Damit wir die Begutachtung durchführen können, sollten Sie folgende Unterlagen zum Pickerl-Termin mitbringen:

  • Zulassungsschein
  • bei Spezial­anpassungen wie z. B. Sportauspuff: Genehmigungen oder Gutachten
  • bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Typenschein bzw. Genehmigungs­dokument
  • bei historischen Fahrzeugen: Fahrtenbuch der letzten zwei Jahre, Genehmigungs­dokument
  • bei gasbetriebenen Fahrzeugen: mind. zu zwei Dritteln gefüllter Gastank (Dichtheits­prüfung)
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